
Eine Reise-Krankenversicherung übernimmt bei Krankheit und Unfall des Versicherten im Ausland die Kosten (z. B. von Heilbehandlungen, Krankentransporten oder medizinisch notwendigen Krankenrücktransporten nach Deutschland). Bereits vorher bestehende Erkrankungen, kosmetische Behandlungen und verursachte Unfälle unter Drogeneinfluss stehen nicht unter Versicherungsschutz.
Ein Beispiel: Das arme Lieschen Müller hat sich in einem Korallenriff eine Schnittverletzung am Fuß zugezogen und muss daher sofort in das nächst gelegene Krankenhaus transportiert werden. Dort wird die Wunde genäht und eine Vorsorgeimpfung verabreicht. Die Reise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Krankentransports und die medizinischen Leistungen, Lieschen zahlt lediglich den Selbstbehalt von 100 Euro*.
* Die Höhe der Versicherungsprämie wird in Abhängigkeit von der Reisedauer, dem Alter des Reisenden und dem Reiseland errechnet, der Selbstbehalt bei Heilbehandlungskosten beträgt in der Regel 100 Euro pro Versicherungsfall.
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