Reiseabbruch-Versicherung (RAV)

Eine Reiseabbruch-Versicherung erstattet die zusätzlichen Reiserücktrittskosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts bei Abbruch, Unterbrechung oder Verlängerung einer Reise. Der von der versicherten Person zu tragende Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro pro Person.

Wieder ein Beispiel: Lieschen Müller bricht sich am dritten Tage ihrer vierzehntägigen Rundreise ein Bein, beendet deshalb vorzeitig den Urlaub und fliegt nach Hause. Die komplette Rundreise hat einen Wert von 3.800 Euro. Lieschen ist durch ihre vorzeitige Abreise ein Schaden von 2.500 Euro für zehn entgangene Reisetage (2.000 Euro) und den geplanten Rückflug (500 Euro) entstanden. Dazu kommt der kurzfristige Rückflug für 600 Euro. Die Reiseabbruch-Versicherung übernimmt einen Teil des Preises der nicht genutzten zehn Tage der Rundreise und die Kosten des Rückflugs. Das humpelnde Lieschen erhält immerhin 1.520 Euro (2.500 Euro abzügl. 20% Selbstbehalt der Versicherung).

Beachten Sie den Unterschied: Eine Reiseabbruch-Versicherung greift erst dann, sobald man sich auf Reisen begibt. Die Reiserücktritts-Versicherung jedoch nur dann, so lange man die Reise noch nicht angetreten ist.

Die von Ihnen gewünschte Reiseversicherung können Sie hier online buchen.

Reisen? Aber sicher!

Wir möchten, dass Sie gut UND sicher reisen. Deshalb haben wir für Sie hier Informationen über die verschiedenen Reiseversicherungen zusammengestellt:

Reiserücktrittskosten-
Versicherung

Reiseabbruch-
Versicherung

Reise-
Krankenversicherung

Reisegepäck-
Versicherung

Kontakt